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BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BPatG, 23.04.1998 - 25 W (pat) 28/97
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Bei einer solchen Verbindung kennzeichnungsschwacher Bestandteile ist aber allgemein Zurückhaltung bei der Bejahung einer Verwechslungsgefahr geboten (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 23. April 1998 - 25 W (pat) 28/97 - BIOMEDIN / Medo-Biotin, Ströbele/Hacker, a. a. O., m. w. N.). - BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Sie besteht zwar nicht ausschließlich aus Bestandteilen, von denen jeder einzelne als rein warenbeschreibend anzusehen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rn. 39 - BIOMILD).
- BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02
Lila-Schokolade
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Das kann bei Serienmarken dann der Fall sein, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/Boy). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99
BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Das kann bei Serienmarken dann der Fall sein, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/Boy). - BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99
Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten …
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Das kann bei Serienmarken dann der Fall sein, wenn der Inhaber der älteren Marke bereits mit dem entsprechenden Wortstamm als Bestandteil mehrerer eigener entsprechend gebildeter Serienmarken aufgetreten ist (BGH GRUR 2002, 542, 544 - BIG; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24; BPatG GRUR 2002, 345, 346 - ASTRO BOY/Boy). - BPatG, 16.08.2000 - 28 W (pat) 66/00
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Es mag zwar Fälle geben, in denen eine bloße Umstellung der Bestandteile im Hinblick auf die Erfahrung, dass der Verkehr sich häufig zwar an die Elemente einer Kennzeichnung, nicht dagegen an deren Reihenfolge erinnert, nicht zu einem hinreichenden Zeichenabstand führt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 17. Oktober 1997 - 33 W (pat) 120/97 - E-DIN / DIN EN, m. w. N.; Beschl. v.16 August 2000 - 28 W (pat) 66/00 - VEGIMAX / VEGAMIX; Beschl. v. 26. Oktober 2000 - 25 W (pat) 211/99 - elano / Aleno; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 9 Rn. 134). - BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 99/00
Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 26 W (pat) 159/05
Die Widerspruchsmarke weist nur eine unterdurchschnittliche Kennzeichnungskraft auf (vgl. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 28. Juni 2000 - 32 W (pat) 99/00 - ComKids / KIDSCOM). - BPatG, 26.10.2000 - 25 W (pat) 211/99
- BPatG, 17.10.1997 - 33 W (pat) 120/97
- BPatG, 28.12.2009 - 30 W (pat) 57/08
"sun" und "planet" in Bezug auf die Ware Sonnenstudio
Die bloße Übereinstimmung in den Wortbestandteilen "Sun" und "Planet" kann daher für sich genommen schon aus Rechtsgründen nicht zu einer Verwechslungsgefahr führen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 71/98 -VITA-PRO/Provital; PAVIS PROMA 32 W (pat) 99/00 -ComKids/KIDSCOM; PAVIS PROMA 26 W (pat) 78/06 -Dorma Vita/VITADORM; PAVIS PROMA 26 W (pat) 159/05 -Aqua Vie/Viaqua; PAVIS PROMA BPatG 29 W (pat) 86/98 -Sun Med/ Med Sun). - BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 49/11
Markenbeschwerdeverfahren - "AQUITAS/Aquintus" - teilweise schriftbildliche …
Die Markeninhaberin geht von einer unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke aus und verweist hierzu auf die Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 159/05 - Aquavie/Viaqua.